Title:

Neozoen und Neophyten

Home
deutsch
  
ISBN: 3937229868   ISBN: 3937229868   ISBN: 3937229868   ISBN: 3937229868 
 
|<< First     < Previous     Index     Next >     Last >>|
  Wir empfehlen:       
 

Handlungsbedarf
Weltweit, besonders in Neuseeland und Australien, in den USA und in vielen Ländern des Tropengürtels finden die Neozoen eine zunehmende Beachtung. Schäden ökonomischer Art sind in vielen Fällen nachgewiesen; ökologische Schäden sind zu vermuten, indem die meist konkurrenzstarken Opportunisten spezialisierte Arten bedrohen können. Dies ist auf Inseln oder bei begrenzten Arealen der einheimischen Arten vielfach nachgewiesen. Einzugsgebiete verhalten sich funktionell wie Inseln; es wird daher zu prüfen sein, ob es bereits zu irreversiblen Verlusten gekommen ist. Die USA hat (Aufgrund der hohen Einwanderer) nur durch Neozoen verursachte Schäden in Höhe von $250 Milliarden.
Kleinflächig und lokal kommt es jedoch durch gebietsfremde Organismen zu erheblichen Veränderungen in heimischen Ökosystemen.
Das Potential für eine "ökologische Katastrophe" wie z.B. der Einfall der San-José-Schildlaus in den kalifornischen Weinbau ist jedoch gegeben. Allerdings sind die ökologischen und wirtschaftlichen Effekte einzelner eingebrachter Arten nicht endgültig vorhersagbar.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Beitritt zur Konvention über die Biologische Vielfalt u. a. die Verpflichtung eingegangen "... soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen" (Art. 8 h). Diese Verpflichtung besteht für Deutschland auch aufgrund folgender internationaler Verpflichtungen:
- der III. Seerechtskonvention (Art. 196 Abs. 1),
- des Bonner Übereinkommens zum Erhalt der wandernden wildlebenden Tierarten (Art. III Abs. 4 lit. c),
- des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Art. 11 Abs. 2),
- der Konvention zum Schutz der Alpen (Art. 17 Satz des Protokolls),
- der Vogelschutzrichtlinie (Art. 11)
- der Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (Art. 22).
Im nationalen Recht sieht § 20 d Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz eine Rahmenregelung für das Ausbringen gebietsfremder Tiere und Pflanzen in die Umwelt vor. Ca. 8 %(= 256 Arten) der Flora der Bundesrepublik Deutschland (2147 Arten) sind als beständig vorkommende Neophyten klassifiziert. Von der Gesamtheit der eingeführten Pflanzen kann sich allerdings nur ein geringer Prozentsatz von etwa 1,9% dauerhaft in den heimischen Ökosystemen etablieren. Da zwischen dem Zeitpunkt der Einführung und dem Beginn der Ausbreitung bis hin zur Massenausbreitung/Etablierung eine Zeitverzögerung liegt (durchschnittlich 147 Jahre für Gehölze, durchschnittlich 68 Jahre für ausdauernde Stauden, durchschnittlich 32 Jahre für ein- oder zweijährige Arten) wird die Zahl der Neophyten weiter steigen, selbst wenn keine neuen Arten mehr eingeführt werden (time-lag Effekt).


  
Abstammung des Menschen (Gebundene Ausgabe)
von Charles Darwin
Siehe auch:
Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie
von Karl Marx
Der Staat
von Platon
Reichtum der Nationen. Hauptwerke der großen Denker
von Adam Smith
Kritik der reinen Vernunft
von Immanuel Kant
 
    
     
|<< First     < Previous     Index     Next >     Last >>| 

Back to the topic site:
StudyPaper.com/Startseite/Wissenschaft/Naturwissenschaften/Biologie

External Links to this site are permitted without prior consent.
   
  Home  |  deutsch  |  Set bookmark  |  Send a friend a link  |  Copyright ©  |  Impressum